Die Umstellung auf das UKCA-Label geht in die Verlängerung
Durch den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU kommt es zu zahlreichen Änderungen im Handel, dem Inverkehrbringen und dem Ex- sowie Import von Waren zwischen beiden Wirtschaftsräumen.
Eine der bedeutsamsten Neuerung beim Export von Waren aus EU-Ländern ins Vereinigte Königreich ist die Umstellung von der CE-Kennzeichnung zur UKCA- bzw. UKNI-Kennzeichnung.
In unserem Blog haben wir bereits über die neue Produktkennzeichnung berichtet. Unter diesem Link CErlegt – Produktkennzeichnung für UK nach dem Brexit – Newkon GmbH können Sie den Artikel nachlesen.
Im Sommer dieses Jahres wurde bekannt, dass die Umstellungsfrist für Waren, die auf der Insel in Verkehr gebracht werden sollen, um ein Jahr verlängert wird.
Bis einschließlich 31.12.2022 dürfen Waren noch mit der CE-Kennzeichnung auf den britischen Markt eingeführt werden, solange die mit CE gekennzeichneten Waren „in den Anwendungsbereich der Regelungen zur UKCA-Kennzeichnung fallen und die EU-Anforderungen erfüllen“.
Ab dem 01. Januar 2023 muss die UKCA-Kennzeichnung auf die Waren, die importiert werden sollen, angebracht sein. Bisher war der 01. Januar 2022 der genannte Stichtag für die neue Produktkennzeichnung.
Bei weiteren wichtigen Änderungen in Bezug auf die Einführung der UKCA-Kennzeichnung halten wir Sie auf den Laufenden!
Wenn Sie weitere Fragen zur CE- oder zur UKCA-Kennzeichnung haben, dann schreiben Sie uns an risikomanagement@newkon.info.