Die neue französische Kennzeichnungspflicht für Verpackungen stellt Hersteller vor Herausforderungen
Mit der Novellierung der EU-Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 2018 wurden viele Hersteller vor große Herausforderungen gestellt: Die Umsetzung für Frankreich sieht beispielsweise ganz besondere Anpassungen an die Kennzeichnungspflicht der Verpackungen vor. Was das jetzt auch für deutsche Hersteller, die nach Frankreich exportieren wollen bedeutet, erfahren Sie im neuen Video von Optimeister: Neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Frankreich!
Mit der am 29. Juni 2021 veröffentlichten Durchführungsverordnung zu Artikel 17 des AGEC-Gesetzes (französische Kreislaufgesetz) über die Entwicklung der Verbraucherinformation und der Sortieranleitungen, wurde eine neue Verpflichtung für die Hersteller eingeführt: Eine obligatorische harmonisierte Kennzeichnung für jedes Produkt, das der Extended Producer Responsibility (EPR) unterliegt, genannt Triman und Infotri, die die Verbraucher darüber informieren soll, wie das Produkt am Ende seiner Lebensdauer korrekt entsorgt werden kann und soll.
Generell müssen bis zum 08. September 2022 alle Haushaltsverpackungen mit dem Triman-Logo gekennzeichnet werden. Dabei ist es vollkommen gleich, ob diese nun aus Papier, Karton, Metall, Kunststoff, Aluminium etc. bestehen. So müssen auch Versandkartons aus dem Onlinehandel, ob recyclingfähig oder nicht, beim Import nach Frankreich das Triman-Logo auf sich tragen. Eine Ausnahme dieser Pflicht stellen Getränke-Glasflaschen da. Hier erfolgt die Verwendung des Triman-Logos und der Sortieranleitung freiwillig.
Weiterhin ist es verpflichtend, das Triman Symbol auf Textilien und Schuhe, Möbel, Reifen und Papiererzeugnisse aufzubringen, jedenfalls sofern diese recyclingfähig sind. Ab Januar 2022 sind zudem Elektrogeräte, Batterien und dergleichen betroffen. müssen alle Verpackungen mit dem Triman-Logo und der Sortieranleitung versehen sein. Bis zum 08. März 2023 können Hersteller, Importeure oder Inverkehrbringer noch ihre Altbestände an Verpackungen ohne die neue Kennzeichnung abverkaufen. Ab dem 09. März 2023 darf dann keine Verpackung mehr ohne Triman-Logo und Sortieranleitung in Frankreich verkauft werden. Bei Nichteinhaltung der Triman Kennzeichnungspflichten drohen Bußgelder von bis zu 100.000 € oder bis zu 2 Jahre Haft.