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Um sichere Maschinen und Anlagen vertreiben zu können, ist gutes Risikomanagement Voraussetzung und die Durchführung einer Risikobeurteilung die logische und rechtlich geforderte Folge.

Für das Inverkehrbringen konstruktiv sicherer Maschinen und Anlagen auf dem europäischen Markt, wird von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Risikobeurteilung durch den Hersteller gefordert. Sie ist die Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung .

Die europäische Richtlinie 2001/95/EG wurde zunächst als Geräte- und Produktsicherheitsgesetz national umgesetzt und ab dem 1. Dezember 2011 vom Produktsicherheitsgesetz abgelöst. Es besagt, dass ausschließlich sichere Produkte in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr gebracht werden dürfen. Ob ein Produkt als sicher eingestuft werden kann, muss durch eine Risikobeurteilung ermittelt werden, die nach vorbestimmten Verfahren ablaufen und in allen ihren Phasen dokumentiert werden muss. Das bedeutet im Umkehrschluss für jeden Hersteller, dass schon mit der Produktidee begleitend die Risikoanalyse beginnen muss. Dieses Vorgehen ist absolut zielführend, denn mit Beginn der Konzeptionsphase und Erstellung eines Lastenheftes wird festgelegt, was das Produkt können soll und was nicht.

Die Definition der Grenzen der Maschine ist gleichzeitig die erste konzeptionelle Phase der Risikoanalyse.
Folgend werden konkrete Gefährdungen identifiziert. Diese Aufgabe erfordert nicht nur ein sicherheitstechnisches Verständnis, sondern vor allem Erfahrung. Analytische Verfahren wie die Fehlerbaumanalyse unterstützen dabei, die Gefährdungen zu ermitteln. Nie darf eine potentielle Gefährdung und ein sich daraus ergebendes Risiko als zu gering eingeschätzt oder gar vergessen werden. Für einen möglicherweise daraus entstandenen Schaden würde der Hersteller stets haftbar gemacht werden.
Der finale Schritt der Risikoanalyse ist die Risikoeinschätzung. Damit wird das wahrscheinliche Ausmaß eines Schadens und die Wahrscheinlichkeit seines Eintritts bestimmt. Zur Ermittlung der bestehenden Risiken helfen analytische Verfahren, z.B. die Erstellung eines Risikographen oder einer Risikomatrix.
Der letzte investigative Schritt ist die Risikobewertung. Nachdem das Risiko hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit eingeschätzt wurde, muss evaluiert werden, ob die Ziele zur Risikominderung erreicht wurden. Aufgrund der hier ermittelten Ergebnisse wird entschieden, ob weitere konstruktive Änderungen, schützende oder hinweisende Maßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind. Eine Risikominderung ist immer dann erforderlich, wenn das vorhandene Risiko größer als das akzeptable Grenzrisiko ist.

Wurden Risikominderungsmaßnahmen durchgeführt, muss man den Ablauf der Risikobeurteilung erneut starten, bis letztendlich keine Risiken mehr ermittelt werden können.

Im Falle juristischer Auseinandersetzungen z.B. bei Produktrückrufen, Haftungsfragen oder Arbeitsunfällen, ist sowohl eine Risikobeurteilung des Herstellers als auch eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers und Betreibers Pflicht. Mit einer guten Dokumentation kann der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen den verpflichtenden Anforderungen an die sichere Konstruktion bzw. den sicheren Betrieb der Maschine nachgekommen ist. Mit dieser gebotenen Sorgfalt und Aufmerksamkeit gewinnen alle Beteiligten an Rechtssicherheit.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und geben Sie die Erstellung Ihrer Risikobeurteilung in professionelle Hände: risikomanagement@newkon.info.